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Kommunalwahl in Mainhausen: Jeder wahlberechtige Bürger hat 27 Stimmen

Erläuterungen zu „Kumulieren und Panaschieren“

Nachdem die Musterstimmzettel in Mainhausen verteilt wurden, möchten wir Ihnen eine sehr ausführliche Erläuterung zum „Kumulieren und Panaschieren“ an die Hand geben. In der PDF-Datei wird das Hessische Kommunalwahlrecht sehr ausführlich erläutert und anhand von Beispielen anschaulich gemacht.

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Kumulieren & Panaschieren leicht gemacht

Einziger Unterschied in der Erklärung wird von 15 Stimmen (15 Vertreter im Gemeindeparlament) ausgegangen. In Mainhausen gibt es 27 Sitze und daher können die Mainhäuserinnen und Mainhäuser 27 Stimmen vergeben.

Wer noch unsicher ist, kann auch eine „Probewahl“ unter www.probewahl.de/hessen/index.html durchführen.