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„Echter Gewinn für junge Familien“ - Rede der Gemeindevertreterin Felicitas Mohler-Kaczor zu den neuen Betriebskostenverträgen mit dem Bistum am 06. Juli 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir als SPD-Fraktion begrüßen die neuen Betriebskostenverträge mit dem Bistum. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gewährleistung der Betreuung von Kindern uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellt.
In der Vergangenheit wie zukünftig ist dieses Thema von höchster gesellschaftlicher Bedeutung.
Die Verträge schreiben zukünftig eine noch engere Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Mainhausen und der katholischen Kirche als Träger fest.
Besonders hervorzuheben ist hierbei die Einrichtung von regelmäßigen Bedarfsplanungsgesprächen.

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Die Platzkapazitäten können somit frühzeitig festgelegt werden. Durch diese Bündelung bei der Gemeinde kann das Platzkontingent jetzt optimal ausgeschöpft werden. Vor allem in Bezug auf die angespannte Betreuungssituation hoffen wir, dass gerade jungen, berufstätigen Familien dadurch eine höhere Planungssicherheit als bisher verschafft werden kann.
Die bereits Anfang des Jahres beschlossene Arbeitsmarktzulage für Erzieher ist nun auch fester Bestandteil des Vertrags und lässt Mainhäuser Kindergärten somit noch attraktiver für interessierte Bewerber werden.
Ebenso werden auf Wunsch der Gemeinde die Öffnungszeiten an die der Gemeindekindergärten angeglichen.
Die bearbeitete Beschlussvorlage ist ein echter Gewinn für junge Familien.
Aber bei aller Freude darüber darf nicht vergessen werden, dass die Kosten für die Arbeitsmarktzulage, sowie die nötigen zusätzlichen Personalkosten für die erweiterten Öffnungszeiten, die Gemeinde zu 100 Prozent trägt.
Befristete Stellen z.B. bei Vertretungen werden nun unbefristet ausgeschrieben. Dies erhöht unbestritten die Wiederbesetzungschancen und wir als Sozialdemokraten begrüßen natürlich, dass die unbefristeten Verträge Sicherheit und Perspektive bei den beschäftigten Arbeitnehmern schaffen.
Aber auch hier trägt die Gemeinde zu 100 Prozent die Mehrkosten im Fall einer Überbesetzung.
Bei der Verhandlung künftiger Betriebskostenverträge mit dem Bistum müssen sowohl die Kosten als auch die langfristigen Risiken zwischen Gemeinde und Bistum fairer verteilt werden.