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Fair geht vor!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Wahlkampf der UWG in Mainhausen beruht auf Halbwahrheiten und Lügen. Damit soll ausschließlich die positive Arbeit der SPD kaputt geredet werden. Ein eigenes Wahlprogramm hat die UWG dagegen nicht.

Die UWG behauptet: Uwe Haalboom würde 3.100 € monatlich durch den Abschluss eines Betreibervertrages verdienen und damit weitaus mehr als jeder Vermieter, der eine Wohnung an Flüchtlinge vermietet.
Fakt ist: Die UWG unterschlägt bewusst die Unterschiede zwischen Miet- und Betreibervertrag. Diese möchten wir Ihnen hier erklären:

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Mietvertrag:
Bei einem Mietvertrag mietet die Gemeinde Mainhausen ein Objekt zur Unterbringung von Flüchtlingen zum ortsüblichen Mietzins (zwischen 6 € und 8 €/qm) an. Der Mietzins richtet sich nach Lage, Zustand und Ausstattung des Objektes.

  • Das Mietobjekt wird vollständig durch die Gemeinde Mainhausen eingerichtet und möbliert:  Je Flüchtling Bett, Schrank, Tisch, Stuhl und
    Nachttisch. Je Wohnung bzw. Stockwerk Küche inkl. Elektrogeräte, Küchenausstattung, Badezimmerausstattung, Waschmaschine, Trockner usw.
  • Wenn Einrichtungsgegenstände defekt sind, sorgt die Gemeinde Mainhausen für den Ersatz.
  • Ein von der Gemeinde Mainhausen eingesetzter Hausmeister kümmert sich regelmäßig um die gemietete Unterkunft und erledigt bzw. beauftragt notwendige Ausbesserungsarbeiten.
  • Die Kosten für Heizung, Strom usw. trägt die Gemeinde Mainhausen, ebenso wie die erforderliche Renovierung am Ende des Mietvertrages.

Abgerechnet wird mit dem Kreis Offenbach quartalsmäßig. Dabei erhält die Gemeinde Mainhausen je untergebrachtem Flüchtling und Tag 12,50 €. Davon müssen alle anfallenden Kosten gedeckt werden.


Betreibervertrag:
Die Gemeinde Mainhausen schließt mit einem Eigentümer/Betreiber einen Betreibervertrag ab. Die Kosten werden je Flüchtling und Tag vorher kalkuliert und mit dem Kreis Offenbach abgestimmt.

  • Die Einrichtung des Objektes trägt der Betreiber nach den Vorgaben der Gemeinde (Leitlinien) - Einrichtung siehe Mietverträge.
  • Die Kosten für Ersatzbeschaffungen, Renovier-ungen, Heizung, Strom usw.  trägt der Betreiber. Somit finden diese Kosten Niederschlag in der vorgenannten Kalkulation.
  • Der Betreiber selbst kümmert sich um die Unterkunft bzw. setzt hierfür auf eigene Kosten einen Hausmeister ein.  Ein Personaleinsatz durch die Gemeinde Mainhausen im laufenden Betrieb ist nicht erforderlich.
  • Das Haftungsrisiko sowie das Risiko für Zahlungsausfälle bei Unterbelegung liegt beim Betreiber.

Bei bisher bestehenden Betreiberverträgen zahlt die Gemeinde Mainhausen an den Betreiber zwischen 11 € und 12 € je Flüchtling und Tag.
Auch diese Kosten werden seitens der Gemeinde Mainhausen mit dem Kreis Offenbach vollständig abgerechnet.

Diese Informationen wurden sowohl im Gemeindevorstand als auch in der Gemeindevertretung mehrfach bekannt gegeben und sind seit vielen Wochen auch über die Homepage der Gemeinde Mainhausen für jeden Bürger einsehbar!
Wie allgemein bekannt, sucht die Gemeinde Mainhausen seit Monaten nach Möglichkeiten zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge. Wohnungsangebote sind bei der Gemeinde immer willkommen und werden gern geprüft, ohne Ansicht von Parteibuch und Listenplatz, gern auch von Mitgliedern der Gemeindevertretung.
Im Übrigen lädt Uwe Haalboom interessierte Bürger ein, sich die Kalkulation vor Ort anzuschauen (Tel. 99 37 975).

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