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Falsche Beurteilung der Sachlage

Stellungnahme der SPD zum Verzicht auf Berufung in Sachen BeHa-Grafik

Das Thema „Berufungsverfahren beha-Grafik gegen Gemeinde Mainhausen“ bietet weiterhin Gesprächsstoff in der Gemeinde Mainhausen und Anlass zur Diskussion in Reihen der Parlamentarier. Leider wird in Stellungnahmen der CDU-Fraktion immer nur ein Teil der Sachlage wieder gegeben. Wichtige, dem Bürger und Steuerzahler zustehende, Informationen werden immer wieder ignoriert oder aus Eigeninteresse unter den Teppich gekehrt. An dieser Stelle soll die Entwicklung und die Darstellung wichtiger Sachverhalte nochmals erneut dargestellt werden.

Bereits im Jahr 2001 - damals war der FDP Gemeindevertreter Dieter Gröning noch Bürgermeister und erhielt volle Rückendeckung seiner CDU-Fraktion - hat die SPD in klarer Vorhersage des kurze Zeit später einsetzenden, finanziellen Desasters für die Kommune den gemeindlichen Haushalt nach Einsparpotentialen durchsucht. Zum damaligen Zeitpunkt lagen die Defizite bei den Mainhäuser Nachrichten in Höhe von ca. 35.000 Euro pro Jahr. Durch eine von der SPD-Fraktion beantragte Neuausschreibung sollte dieses Defizit gesenkt bzw. gänzlich bereinigt werden. Zwar wurden diverse Angebote von Seiten der Verwaltung eingeholt, die Angelegenheit wurde von Seiten der absoluten CDU-Mehrheit und Bürgermeister Gröning jedoch nie weiter vorangetrieben. In den Jahren 2003 und 2004 stieg das oben genannte Defizit weiter auf zusammengerechnet ca. 100.000 Euro an.

Nach ihrer Amtsübernahme im Februar 2004 verfolgte Bürgermeisterin Disser endlich nachhaltig das Ziel die Defizite, die aus dem gemeinen Steueraufkommen gegenfinanziert werden müssen, zu beseitigen. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren führte zu vier Angeboten, die der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt wurden. Unter diesen Anbietern waren sowohl die Firma BeHa-Grafik als auch die Firma Steiner-Druck (heutiger Verleger) zu finden. Beide Unternehmen erhielten die Möglichkeit ihr Angebot in den gemeindlichen Gremien genauer zu präzisieren. Nach diesem ersten Präsentationstermin werteten sowohl die CDU- als die SPD-Fraktion das Angebot der Firma Steiner schon alleine auf Grund der vollen finanziellen Deckung und der damit verbundenen Beseitigung des Defizites als besseres Angebot. Der zuständige Ausschuss entschied sich nach intensiver Diskussion jedoch im Interesse des heimischen Gewerbes der Firma BeHa-Grafik die Chance zu eröffnen, nochmals ein Angebot vorzulegen. In einer zweiten Sitzung beteuerte der BeHa-Geschäftsführer Bernd Handreke, er könne finanziell nicht nachlegen. Sowohl CDU als auch SPD waren sich einig unter diesen Bedingungen eine Vergabe an die Firma Steiner Druck zu empfehlen. Der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU Johannes Wegstein äußerte sein Bedauern, gab jedoch zu verstehen die Gemeinde könne unter Abwägung der beiden Angebote auf keinen Fall einen anderen Schritt gehen.

Die Gemeindevertretung beschloss daraufhin am 19.10.2004 die Herstellung der Mainhäuser Nachrichten ab dem 01.01.2005 an die Firma Steiner Druck Alzenau zu vergeben, die das Blatt seither kostenneutral produziert und dem Steuerzahler die zuvor jährlich durchschnittlich ca. 40.000,- Euro verschwendeten Steuern erspart. Diese Entscheidung wurde mit 25 gegen zwei Stimmen getroffen und wurde von breiten Teilen der CDU-Fraktion mit getragen. Diesem Schritt ging eine intensive aber ergebnislose Recherche nach einem Vertrag zwischen der Gemeinde und BeHa-Grafik innerhalb der Verwaltung voraus. Eine Kündigung zum 31.12.04 war somit möglich, zumal die Ausschreibung eine Änderungen zum 01.01.2005 vorsah.

Im November 2004 wurde der Gemeindeverwaltung von der BeHa-Grafik ein vermeintlich geltender „Vertrag“ vorgelegt, der eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vorsieht. Bei jenem sogenannten „Vertrag“ handelt es sich jedoch lediglich um eine Kopie von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die das Schriftkürzel von Bürgermeister Gröning tragen. Des weiteren wurde von Seiten der BeHa-Grafik eine Empfangsbestätigung dieser AGB ebenfalls mit Unterschrift von Dieter Gröning vorgelegt. Betreffend des sogenannten Vertragsschluss sei hier angemerkt, dass Verträge zwischen Kommunen und Unternehmen immer von zwei Vertretern des Gemeindevorstandes zu unterzeichnen und mit einem Dienstsiegel zu versehen sind. Selbstverständlich muss auch für eine ordnungsgemäße Ablage solcher Verträge gesorgt sein. Wenn die Offenbach-Post des Gebahren von Bürgermeister Gröning in dieser Sache als „hemdsärmelig“ bezeichnet, trifft sie den Nagel auf den Kopf.

Für die oben genannten AGB als auch die dazugehörige Empfangsbestätigung ergibt sich jedoch ein weiterer viel wichtiger Aspekt: Nach einem Schriftvergleichsgutachten durch Frau Professor Dr. Petra Halder-Sinn sind sowohl die Unterschrift auf den AGB als auch die der Empfangsbestätigung identisch mit einer von Bürgermeister Gröning der Firma BeHa-Grafik zur Verfügung gestellten Unterschriftsprobe zur Unterzeichnung von Weihnachtsgrüßen in den Mainhäuser Nachrichten etc. Das Schriftvergleichgutachten sagt eindeutig aus, dass „die Unterschrift mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht original geleistet, sondern von einer anderweitigen Unterschriftsprobe des damaligen Bürgermeisters übertragen wurde.“ Dieter Gröning, als Zeuge in den Prozess eingebunden, konnte im Laufe der Gerichtsverhandlung nicht bestätigen, dass er die vorgelegten Unterlagen unterzeichnet habe, lediglich an das Schriftbild konnte er sich erinnern. Nach Angaben des gemeindlichen Anwaltes Dr. Vögler habe das Gericht das Schriftvergleichsgutachten nicht entsprechend in die Beweiswürdigung einbezogen, sondern sich lediglich auf die Aussage von Dieter Gröning verlassen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Grund des oben genannten Gutachtens wegen Fälschung. Die strafrechtliche Relevanz einer gefälschten Unterschrift soll an dieser Stelle gar nicht bewertet werden, für die Gemeinde stellt sich jedoch die Frage, ob sie sich mit einer solch starken Position vorzeitig aus der Berufung verabschieden soll.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der vom Gericht festgelegte Schadensersatz in Höhe von 80.000,- Euro pro Jahr tatsächlich akzeptiert werden kann. Das Gericht berechnet in seiner Entscheidung den entgangenen Gewinn nämlich ausschließlich nach den Angaben des Klägers. Druckkosten in Höhe von 325,- Euro steht ein Gewinn von 1471,- Euro wöchentlich gegenüber, das sind bemerkenswerte 80%.
Ein Berufungsgericht wird unserer Ansicht nach erkennen, dass dieser exorbitante Gewinn im Rahmen eines doch sehr beschränkten Auftrages äußerst fraglich sein dürfte. Entweder wurde die Gemeinde jahrelang übervorteilt oder die dem Gericht angegebenen Gewinnspannen, die bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages zu Grunde gelegt werden, sind total über dimensioniert.

Für die SPD-Fraktion bestehen in einem Berufungsverfahren realistische Chancen entweder gegen den Kläger zu obsiegen, weil die vorliegenden Fakten neu gewürdigt werden. Sollte dies gegen unser Rechtsempfinden nicht geschehen, bleibt weiterhin eine hervorragende Aussicht die Höhe der Entschädigung entscheidend zu reduzieren.

Gänzlich ungeeignet ist das Thema jedoch um Bürgermeisterin Disser ein fehlerhaftes Verhalten anzulasten, wie dies von CDU und FDP derzeit versucht wird. Ist es doch so gewesen, dass die CDU selbst der Vertragskündigung zugestimmt hat. Gleichzeitig haben von der CDU in den Gemeindevorstand entsandte Beigeordnete den Beschluss mit getragen, sich gegen die Schadensersatzklage der Firma BeHa-Grafik zu wehren. Welche Beweggründe insbesondere die Christdemokraten tatsächlich dazu veranlassen, nun auf ein Berufungsverfahren gegen Bernd Handrekes BeHa-Grafik zu verzichten, lassen wir an dieser Stelle dahingestellt. Wir bitten nur jeden Gemeindevertreter - unabhängig seiner Parteimitgliedschaft – zu überlegen, ob er oder sie im Falle der persönlichen Betroffenheit bei oben geschilderter Sachlage auf eine Berufung verzichten würde.