Aktuelles

Katzenschutzverordnung verhindert Tierleid

Kastrations- und Registrierungspflicht für „Freigänger“ / Rechtgrundlage für Tierschutzverein

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.März 2023 wurde der Antrag „Katzenschutzverordnung“ der SPD Fraktion einstimmig beschlossen und somit der Gemeindevorstand beauftragt, die ausgearbeitete Katzenschutzverordnung zu erlassen. Der Tierschutzverein Seligenstadt und Umgebung e.V. ist an die SPD Fraktion mit der Bitte herangetreten, eine Katzenschutzverordnung in Mainhausen einzubringen. Bereits am 14. März 2023 waren Vertreter des Tierschutzvereins in der Haupt- und Finanzausschusssitzung, um ihr Anliegen vorzutragen.

Katzenschutzverordnung

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halter von Katzen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkungen Freigang gewähren, ihre Katze zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Dies bietet gerade auch Tierschutzvereinen eine Arbeitsgrundlage für ihre Arbeit und vor allem einen rechtssicheren Rahmen für ihre Handlungen.

„Katzenschutzverordnungen verhindern Tierleid“, sagt die Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Hessen Frau Dr. Barbara Felde. Gerade durch das Kastrieren der Tiere soll verhindert werden, dass sie sich mit verwilderten Katzen paaren und so für noch mehr Tiere sorgen, die ohne regelmäßiges Futter und tierärztliche Versorgung auf der Straße leben müssen oder im Tierheim landen. In Hessen leben laut Schätzungen der Tierschützer etwa 144.000 verwilderte Hauskatzen.