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Rede zur Rückforderung des Schadensersatz in der Dienstaufsichtbeschwerde gegen Bürgermeisterin Diss

gehalten von Kai Gerfelder m 23.09.2008

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
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in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2008 haben wir ausführlich dargelegt, welche Hintergründe zu der Kostenerstattung in Höhe von rund 16.000 Euro für Rechtanwaltskosten von Frau Disser führten. Wir werden heute erneut aufzeigen, unter welchen Umständen Rechtanwaltskosten in genannter Höhe entstanden sind.

Wir werden zudem aufzeigen, dass es außer Frage steht, dass Frau Disser in ihrer Funktion als Bürgermeisterin ein Anrecht auf die Erstattung der ihr entstandenen Rechtanwaltskosten hat

und

Wir werden aufzeigen wo der eigentliche Kostenverursacher zu verorten ist, er unserer Auffassung nach zur vollem Schadensersatz gegenüber der Gemeindeverpflichtet ist.

Zu Beginn möchte ich jedoch, wie beim letzten Male darauf hinweisen, dass bereits die Sachdarstellung im vorliegenden FDP-Antrag falsch ist. Die Sachdarstellung erläutert im ersten Satz: „Aus der Zeitung mussten wir erfahren, dass Frau Disser sich eine große Summe gegen ihre Tätigkeit als Bürgermeisterin erstatten lies. Sie hat hierfür weder von der Gemeindevertretung noch vom Gemeindevorstand vorab einen diesbezüglichen Beschluss erwirkt.“ Ich habe bereits vor fünf Wochen darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Beschluss in der 59. Sitzung des Gemeindevorstandes am 23.06.2008 gefasst wurde. Dass diese nachweisliche Falschdarstellung vom Antragsteller bisher nicht korrigiert wurde und weiter im Raume steht, besagt einiges über Sinn und Zweck des vorliegenden Antrages sowie die Intention der handelnden Personen.

Doch nun zur Kausalkette, die zum besagten Bedarf an rechtlichem Beistand und damit verbunden zu den Rechtanwaltskosten in Höhe von 16.000 Euro:

Im Frühsommer des Jahres 2007 hat sich die FDP-Fraktion mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht beim Kreis Offenbach gewandt. In insgesamt fünf Punkten warf die FDP Bürgermeisterin Disser fehlerhaftes Verhalten vor, dass zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen müsse.

Die FDP hat Frau Bürgermeisterin Disser vorgeworfen, sie habe das Grundstück für die Turnhalle an der Anna-Freud-Schule unter Wert und ohne entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung verkauft. Die Kommunalaufsicht stellt hierzu fest: „Die Behauptung Frau Bürgermeisterin Disser habe das Grundstück ohne Genehmigung der Gemeindevertretung verkauft, ist nach den vorliegenden Protokollen schlichtweg falsch.“ Die Gemeindevertretung hat zudem über den Kaufpreis entscheiden, Bürgermeisterin Disser lediglich einen Beschluss der Gemeindevertretung umgesetzt.

Die FDP-Fraktion hat Frau Bürgermeisterin Disser unterstellt, sie habe ein Gewerbegrundstück in Mainflingen unter Wert verkauft. Auf Grund vorliegender Mängel in de Bausubstanz und verminderter Grundstückgröße (731 statt 760 Quadratmeter) konnte der ursprünglich kalkuliert Preis jedoch nicht erzielt werden. Die Kommunalaufsicht weist die Beschwerde der FDP deshalb mit folgendem Wortlaut zurück: „Die von Ihnen kritisierte Abweichung von dem Grundsatzbeschluss (...) über die Richtlinie zur Kaufpreisbildung bei Betriebswohnungen im Sinnen von § 8 Abs. 3 Nr. Baunutzungsverordnung war nicht anzuwenden (...).“

Die FDP-Fraktion hat Bürgermeisterin Disser beschuldigt, sie habe das Grundstück für die neue Käthe-Paulus-Schule an den Kreis Offenbach unter Wert verkauft. Das tut sie auch heute noch und erwähnt ständig Bürgermeisterin Disser und CDU-Landrat Peter Walter hätten hier „gemeinsame Sache“ gemacht. Dazu hält die Kommunalaufsicht fest: „Schulbaumaßnahmen liegen im gemeinsamen Interesse der Gemeinden und des Kreises. Es besteht daher die Übereinkunft, unbebautes Schulgelände zum Preis von 30,- Euro anzukaufen. Andernfalls müsste die Gemeinde ohnehin über eine erhöhte Kreisumlage bei höheren Ankaufspreisen mitfinanzieren. Diese Vereinbarung hat sich seit 1970 bewährt und damit Auseinandersetzungen zwischen Kreis und Gemeinden verhindert.“ Da Dieter Gröning achtzehn Jahre Bürgermeister war und auch der Bürgermeisterkreisversammlung angehörte, dürfte ihm die Existenz dieser Vereinbarung nicht unbekannt geblieben sein.
Übrigens: Weite Teile der Gemeindevertretung auch die CDU-Fration haben das zügige Vorgehen von Bürgermeisterin Disser in Sachen KPS ausdrücklich begrüßt. CDU-Kandidat Kopetz hat Bürgermeisterin Disser hierfür ausdrücklich mehrfach gelobt.

Die FDP-Fraktion wirft Bürgermeisterin Disser vor, sie habe nicht auf den Anschluss und Benutzungszwang beim Supermarktgebäude in Mainflingen geachtet. Hier schreibt die Kommunalaufsicht: „Die Satzungsbestimmungen haben sich als unwirksam erwiesen (...). Ein Anspruch auf Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwang ist daher nicht anwendbar.“ Außerdem: „Die Verträge wurden im Jahr 2002 abgeschlossen und fallen daher auch nicht in die Verantwortungszeit von Bürgermeisterin Disser, die ihr Amt am 01.02.2004 angetreten hat.“ Sie fallen also zwangsläufig in die Verantwortungszeit von Ex-Bürgermeister Gröning und werden hier von der FDP zum Gegenstand einer Diensaufsichtsbeschwerde gegen Ruth Disser gemacht.

Die FDP wirft Frau Bürgermeisterin Disser vor sie habe eine Dienstreise in die Partnergemeinde Pöls unternommen, ohne den Gemeindevorstand um Genehmigung zu bitten. Zudem wurde ihr vorgeworfen Sie habe mit dem Flug (es handelt sich um eine Reise im Februar) und einer Taxifahrt von Flughafen in die Partnergemeinde ein unverhältnismäßiges Beförderungsmittel gewählt. Auch hier sprechen Recht und Gesetz eine andere Sprache: “Bürgermeister entscheiden nach § 2 Abs. 2 Satz 1 des Hessische Reisekostengesetzes selbst über ihre Dienstreisen Ein Beschluss des Gemeindevorstandes ist deshalb nicht erforderlich.“ sowie „Der Flug nach Graz war dabei die wirtschaftlichste und im Hinblick auf die Witterungsverhältnisse auch eine angemessene Lösung. Kosten für den Zu- und Abgang sind nicht entstanden.“ Letzteres bedeutet auch, dass es keine Taxifahrt gegeben hat, Bürgermeister Korp aus Pöls hatte für einen kostenfreien Transfer gesorgt.

Die Kommunalaufsicht schließt mit folgendem Wortlaut: Zusammenfassend wiese ich Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Disser zurück. Grundlagen für disziplinarrechtliche Maßnahmen sind nicht feststellbar. Im Übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, das ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht als Dienstvorgesetzter gegenüber der Bürgermeisterin die Aufgabe habe, auch unbegründet erhoben Vorwürfe, unzutreffende Zeitangaben und fehlende Nachweise zu rügen. (...) Es wäre ihre Aufgabe (die der FDP) gewesen, die entsprechenden Nachweise zu erbringen und nicht umgekehrt der Bürgermeisterin zuzumuten, ihre Unschuld zu beweisen.

Um genau diese Unschuld in den insgesamt fünf Beschwerdepunkten zu beweisen hat Bürgermeisterin Ruth Disser sich einen Rechtsbeistand bestellt. Vor allem vor dem Hintergrund der gleichzeitig entflammten Medienkampagne gegen ihre Person und das Amt der Bürgermeisterin hat Ruth Disser mit dem Rechtsanwalt Lankau einen erfahrenen Anwalt engagiert, der alle jene Nachweise erbringen musste, die der Beschwerdeführer FDP schuldig geblieben ist. Die komplette Beweisführung in Vorgängen die äußerst komplex sind und bereits mehrere Jahre zurück liegen, ist somit vom Rechtsanwalt der Gemeinde erbracht worden.

Am Ende dieser Beweisführung steht eine vollständige Entlastung von Bürgermeisterin Disser in allen Punkten.

Am Ende dieser Beweisführung steht hierfür ein finanzieller Aufwand in Höhe von 16.000 Euro für rechtlichen Beistand.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherren (§ 79 Bundesbeamtengesetz und § 92 Hessisches Beamtengesetz) zu der auch der Rechtsschutz seines Beamten für seine dienstlichen Aufgaben gehört, hat dieser (also die Gemeinde) die hier angefallen Kosten zu tragen. Dass Bürgermeisterin Disser von diesem Recht erst zu einem Zeitpunkt Gebrauch gemacht hat, als ihre Unschuld bewiesen war, ist mehr auf ihre Kulanz zurück zu führen und hat mit der Sache an sich nichts zu tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Antrag soll auf Wunsch der FDP beschlossen werden, dass von Frau Disser die ihr gesetzlich zustehende Kotenerstattung für rechtlichen Beistand zurückverlangt wird. Wir halten diesen Antrag abgesehen davon, dass er nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt, für ein plumpes Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Problematik:

Die Kosten in Höhe von 16.000 Euro sind nur deshalb entstanden, weil die FDP-Fraktion sich nicht gescheut hat, Frau Disser mit einer unkorrekten und fehlerhaften Dienstaufsichtsbeschwerde zu überziehen, der jegliche Substanz fehlte. Gleichzeitig hat die FDP-Fraktion ohne jegliche Substanz und mit falschen Tatsachen in der Öffentlichkeit den Versuch unternommen, Bürgermeisterin Disser politisch aber auch als Person zu verunglimpfen und ihre amtliche Tätigkeit und die der Verwaltung öffentlich in Zweifel zu ziehen bis hin zu dem Vorwurf untreuen und damit strafrechtlichen Verhaltens.

Damit trägt auch die FDP-Fraktion alleine die Verantwortung dafür, dass sie ohne Substanz eine Dienstaufsichtsbeschwerde hervorgebracht hat und in vollem Umfang gescheitet ist. Und sie trägt ursächlich die Verantwortung für die entstandenen Kosten in Höhe von 16.000 Euro.

Auch vor dem Hintergrund anstehender Bürgermeisterwahlen bitte ich sie, - jeder für sich - deshalb genau zu überlegen, wie sie heute abstimmen. Frau Disser wird schon alleine auf Basis der geltenden Gesetzte zu ihrem Geld kommen.

Aber sie müssen morgen in den Spiegel schauen...

Glück auf!