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Barrierefreier Zustieg am Zellhäuser Bahnhof demnächst möglich

Bauarbeiten sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden

Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mitgeteilt hat beginnen in Kürze die Arbeiten des zweiten Bauabschnitts an der Odenwaldbahn. Von der geplanten Modernisierung wird auch die Gemeinde Mainhausen mit dem Zellhäuser Bahnhof erheblich profitieren. Im Zuge der Umbaumaßnahmen wird der Bahnsteig barrierefrei erschlossen, damit zukünftig ein nahezu ebenerdiger Zustieg in die Züge gewährleitet ist. Dazu werden die Bahnsteige um rund 55 Zentimeter angehoben und Leitsysteme für sehbehinderte Menschen angebracht.

Die bisher unzureichende Bahnsteigausstattung wird ebenfalls grundlegend erneuert: Wetterschutzhäuser, Sitzbänke und Abfallbehälter werden ersetzt oder ergänzt. Neue Fahrplanvitrinen, Funkuhr, Beleuchtung und Beschilderung sollen die Orientierung in erheblichem Maße verbessern.

„Im ersten Bauabschnitt wurden bereits 14 Stationen der Odenwaldbahn den heutigen Erfordernissen angepasst. Wir freuen uns, wenn nun im zweiten Bauabschnitt auch die Gemeinde Mainhausen von der Modernisierung - gerade auch im Bezug auf die Barrierefreiheit – profitiert. Die entsprechenden anteiligen Mittel der Gemeinde in Höhe von 75.000 € zur Umsetzung der Maßnahme haben wir bereits vor mehreren Jahren bereit gestellt“, erläutert Holger Hitzel, Mitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales, Familie, Sport und Kultur die Bezuschussung des Landes Hessen.

Laut Aussage des Ministeriums sollen die Arbeiten im Sommer beginnen und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

„Nach der grundlegenden Erneuerung der Bushaltestellen im Ortsgebiet ist dies ein weiterer dringend erforderlicher Schritt zum Ausbau des Öffentlichen Personen Nahverkehrs, den wir Sozialdemokraten sehr begrüßen. Leider wurden die bisherige Planung einer ebenfalls barrierefreien Neugestaltung der beiden noch ausstehenden Bushaltestellen am Aureliushof in Mainflingen sowie an der TGZ Turnhalle in Zellhausen durch die bürgerliche Mehrheit in der Gemeindevertretung vereitelt.“