Aktuelles

Bebauung Königsee: SPD will die Bürger entscheiden lassen

Neue HGO-Regel macht Abstimmung möglich / „Diskussionswürdiges Vorhaben“
Die SPD-Fraktion in Mainhausen will die Bürgerinnen und Bürger über eine etwaige Bebauung des Westufers am Königsee in Zellhausen entscheiden lassen. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines so genannten Vertreterbegehrens haben die Sozialdemokraten im Rahmen der Beratungen um den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan eingebracht.

koenigsee03

Bereits vor mehreren Wochen ist die Firma HZ-Bau mit Planungen zur Bebauung an die Gemeindegremien herangetreten und hat um den Erlass eines entsprechenden Bebauungsplanes gebeten, der eine Wohnbebauung ermöglichen soll. Gleichzeitig muss der derzeit geltende Flächennutzungsplan geändert werden. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines Baugebietes von etwa 40 Grundstücken. Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan beträgt etwa 3,5 Hektar.

Nach dem Willen der SPD-Fraktion sollen nun die Bürger darüber abstimmen, ob das Projekt in die Umsetzung kommt. „Wir sehen das Projekt der Firma HZ-Bau durchaus als diskussionswürdige Ergänzung für die Entwicklung des Ortsteils Zellhausen. Sie genießt aber unserer Auffassung nach nicht erste Priorität im Bereich der baulichen Entwicklung. Zur Bereitstellung neuer Wohnbauflächen im Gemeindegebiet wollen wir vorrangig die im Flächennutzungsplan bereits als Bauerwartungsland deklarierten Potentiale im Süden von Zellhausen an der Waldstraße und der Berliner Straße nutzen“, erläutert Fraktionsvorsitzender Kai Gerfelder. „Die Entwicklung des Geländes am Königsee fand sich entsprechend auch nicht in unserem Wahlprogramm.“

Im Rahmen eines so genannten Vertreterbegehrens – das analog zu einem Bürgerentscheid durchgeführt wird – soll nun die Entscheidung fallen, ob es einen entsprechenden Bebauungsplan gibt. „Selbstverständlich sollen alle Beteiligten - also HZ-Bau, der Angelsportverein oder auch Naturschützer - die Möglichkeit erhalten, ihre Planungen und Meinungen im Vorfeld der Öffentlichkeit zu präsentieren und für ihre Position zu werben. Dazu soll es eine Bürgerversammlung und unter Umständen weitere Informationsveranstaltungen geben. Der Firma HZ-Bau bietet sich dadurch insbesondere die Möglichkeit zu erläutern, welche Vorteile für die Allgemeinheit entstehen, welche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind und wie die gemeindliche Infrastruktur profitieren soll. Das ist ein sehr basisdemokratisches Verfahren. Wir hoffen, dass auch die anderen Fraktionen diesen Weg mitgehen werden“, ergänzt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frank Simon.

Die Einwilligung zumindest von Teilen der Opposition ist auch unabdingbare Voraussetzung, dass es überhaupt zu einer Abstimmung kommen kann. Zwar verfügen die Sozialdemokraten in der Gemeindevertretung über eine absolute Mehrheit - Voraussetzung für ein Vertreterbegehren ist jedoch eine Beschlussfassung mit mindestens Zwei-Drittel der Stimmen. Im Übrigen handelt es sich beim Vertreterbegehren um ein vollkommen neues Instrument, das die Hessische Gemeindeordnung erst seit ihrer Novelle zu Beginn des Jahres bietet.