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„Kindertagespflege ein wertvoller, unverzichtbarer Beitrag zur Betreuung im U3-Bereich“ - Rede des Gemeindevertreters Benjamin Schlett-Salchow zu den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege am 06. Juli 2021

Sehr geehrter Herr Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,

die SPD-Fraktion begrüßt den von Ihnen gestellten Antrag zur Beschließung einer Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Mainhausen.
In unseren Augen stellt Kindertagespflege einen wertvollen, unverzichtbaren Beitrag zur Betreuung im U3-Bereich dar- und das in zweierlei Hinsicht.
Zum einen bietet es jungen Familien bei der Wahl der Betreuung ihrer kleinsten eine Vielfalt. Ergänzend zu den verschiedenen Konzepten, die die Kindertagesstätten für den U-3 Bereich vorweisen, können Kinder in der Kindertagespflege bewusst in einem kleinen, familienähnlichen System betreut werden.

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Zum anderen trägt eine funktionierende Kindertagespflege zur Deckung des Betreuungsbedarfs bei, da sie, wie Sie bereits in der Begründung ihrer Beschlussvorlage erörtert haben, als gleichwertige Betreuungsform neben den Kindertageseinrichtungen im Sinne des Kinderförderungsgesetzes gesehen werden.
Es ist unser gemeinsamer Auftrag kurz- mittel- und langfristig für eine adäquate Betreuungslandschaft in der Gemeinde Sorge zu tragen. Wir sehen es als wichtigen Faktor der Lebensqualität junger Familien, dass sie ihre Kinder sicher betreut wissen und auch für ihre persönlichen Lebensentwürfe eine gewisse Planungssicherheit erhalten.
Wir halten die von Ihnen formulierte Beschlussvorlage für sehr gelungen und haben nach Rücksprache mit dem Fachbereich Jugend und Soziales Vertrauen darin, dass sie eine gute Arbeitsgrundlage für die Gewinnung von zukünftigen Kindertagespflegepersonen bietet.
Wie wir mit unserem Änderungsantrag im Sozialausschuss bereits deutlich gemacht haben, sehen wir lediglich in der Ausstattung mit Sachmitteln zum Zeitpunkt des Berufseinstiegs noch den Bedarf der Anpassung der Richtlinie.
Aus diesem Grund haben wir beantragt einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1200€ festzusetzen. Dieser ist bei Aufnahme der Tätigkeit einmalig abrufbar und ermöglicht den Erwerb einer Grundausstattung. Die Anhebung des Buchgutscheins von 30€ auf 50€ erachten wir als obligatorisch.
Wir sehen die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege als Ergänzung zu den Förderungen, die beim eigentlichen Träger der Kindertagespflege, dem Kreis Offenbach, bereits verankert sind.
Desweitern haben wir uns als Fraktion vorgenommen, nach Ablauf eines Jahres die Richtlinien auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt herausstellen, dass die Förderung sowie der Investitionskostenzuschlag sich als geeignet erweisen, lässt sich eine Erhöhung der Summe sicher auf Grundlage von validen Daten diskutieren.