Aktuelles

Kooperationsvereinbarung zwischen SPD und UWG in der Gemeindevertretung Mainhausen für die Legislaturperiode 2006-2011

Kooperationsvertrag

Zwischen den Fraktionen von SPD und UWG
in der Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen
für die Legislaturperiode 2006 - 2011


Präambel

Die Fraktionen von SPD und UWG in der Gemeindevertretung Mainhausen vereinbaren eine kooperative Zusammenarbeit für die Legislaturperiode 2006 – 2011.
Diese Zusammenarbeit erfolgt mit dem Ziel einer nachhaltigen, zukunftsorientierten und berechenbaren Politik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mainhausen.

1. Finanzen der Gemeinde Mainhausen

Gesicherte Finanzen sind die Voraussetzung für jede politische Gestaltung. Um zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. zu erhalten, muss die Mainhäuser Finanzsituation nachhaltig saniert werden.
Das vorhandene Konsolidierungsprogramm „Projekt 2007 - Zukunft Mainhausen – Handeln für Morgen“ gilt es, konsequent umzusetzen und fortzuschreiben.
Die Fraktionen machen es sich zur Aufgabe, die Auflagen der Kommunalaufsicht zu erfüllen, Einsparpotenziale zu erarbeiten und umzusetzen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Mainhausen für die Zukunft zu sichern.
Eine Anpassung der Grundsteuer B, an den vom Kreis Offenbach zugrundegelegten Hebesatz zur Berechnung der Kreisumlage, ist vorgesehen.
Eine weitere Anhebung der Gewerbesteuer wird zunächst für nicht sinnvoll erachtet.

2. Schaffung moderner und tragfähiger Verwaltungsstrukturen

Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass der eingeleitete Prozess der Schaffung tragfähiger und moderner Verwaltungsstrukturen weitergeführt werden muss.
Die Einführung der „Doppik“ wird von den Kooperationsfraktionen positiv begleitet. Der Ausbau der E-Government-Systeme wird unterstützt und gefördert. Die Kooperationspartner stehen neuen Organisationsformen in der Verwaltungsstruktur aufgeschlossen gegenüber.

3. Wirtschaftsförderung

Eines der Ziele der Kooperation ist es, ansässiges Gewerbe zu halten und neues anzusiedeln. Hierzu gehört der Ausbau und die Schaffung von weiteren Gewerbegebieten. Nur langfristige Planung legt den Grundstein für Gewerbeansiedlung. Mit Blick auf die geringen Flächenressourcen und damit verbundenen begrenzten Erweiterungsmöglichkeiten muss dieser Grundsatz Priorität haben. Für langfristige Planungen ist die Erarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes, falls erforderlich mittels externer Beratung, unerlässlich.
In der Verwaltung soll eine Koordinations- und Beratungsstelle für Wirtschaftsförderung und Gewerbeansiedlung eingerichtet werden.


In Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Gewerbebetrieben soll die Quote
an Ausbildungsplätzen in Mainhausen auf freiwilliger Basis erhöht werden. Die Gemeinde Mainhausen soll hier auch künftig mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Gestaltung der vorhandenen Gewerbegebiete wird überarbeitet. Eine neue Beschilderung ist vorzusehen.

Für das örtliche Gewerbe ist eine Plattform zur Präsentation zu schaffen.

4. Kinder, Jugend, Senioren und Familie

Die Kooperationspartner wollen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Familien verstärkt und vorrangig Berücksichtigung finden. Familienfreundliche Strukturen verbessern den Wirtschaftsstandort Mainhausen und gehören zu den dringendsten Aufgaben mit Blick auf den demographischen Wandel.

Die Fraktionen stehen ein, für:

Ö den weiteren Ausbau flexibler Betreuungsmöglichkeiten, angepasst an die wechselnden Bedürfnissen,
Ö den weiteren Ausbau der Betreuungsbörse und Erhalt der hohen Transparenz aller Betreuungsangebote durch die Gemeinde,
Ö die Sicherung des hohen Qualitätsstandards durch entsprechende Fortbildungsangebote,
Ö die Sicherung der Ganztags- und Betreuungsangebote im Grundschulbereich. Hier ist die Schaffung der baulichen Rahmenbedingungen ein Muss.

Ein langfristiges Ziel ist die Senkung der Kindergartengebühren zur Entlastung der Familien. Zu einer weiteren Entlastung könnte auch die Ausgabe kostenloser Windelsäcke für Kleinkinder bis zu drei Jahren beitragen (in Anlehnung an die Regelung bei Pflegebedürftigen).

Neben guten Betreuungsmöglichkeiten brauchen Kinder und Jugendliche Freiräume, in denen sie sich entwickeln und entfalten können. Dazu bedarf es neben kindgerechten und sauberen Spielplätzen, der hervorragenden Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und auch Angebote für nicht vereinsgebundene Jugendliche, die deren Bedürfnissen und Interessen entsprechen.

In unserer Gesellschaft leben immer mehr ältere Menschen. Die Folge dessen wird sein, dass für ältere Bürgerinnen und Bürger immer größerer politischer Handlungsbedarf besteht. Die Kooperation verfolgt das Ziel, für Seniorinnen und Senioren eine optimale Versorgung und Lebensqualität in Mainhausen zu gewährleisten.

5. Gemeindliche Liegenschaften und Gebäude

Die Kooperationspartner sehen einen hohen Sanierungsbedarf bei den gemeindlichen Liegenschaften und Gebäuden. Um die Sanierung voranzutreiben wird eine Prioritätenliste erstellt. Gleichzeitig werden die Gebäude einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen. Die Liegenschaften werden nach ihrem Nutzungsgrad beurteilt. Alternative Modelle zur Sanierung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Einrichtungen und Liegenschaften sollen geprüft werden.


6. Brandschutz

Damit unsere freiwilligen Feuerwehren ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, muss kontinuierlich in Ausrüstung, Geräte und Ausbildung investiert werden. Hierzu gehören gut ausgestattete Fahrzeuge ebenso wie ordnungsgemäße Unterkünfte und Schulungsräume; die Bedarfsermittlung ist zügig voranzutreiben.

Die beiden Fraktionen wollen den zügigen Abschluss der Umbauarbeiten am Feuerwehrhaus in Mainflingen. Die Schaffung von adäquaten Räumen für die freiwillige Feuerwehr Zellhausen hat für die Kooperationspartner hohe Priorität. Ein Planungs- und Finanzierungskonzept ist hier unbedingt erforderlich.

7. Ehrenamt und Bürgerbeteiligung

Die Kooperationspartner sind sich darin einig, dass das hohe Maß man ehrenamtlichem Engagement in Mainhausen weiter gefördert werden soll. Diese Förderung bleibt nicht auf finanzielle Unterstützung beschränkt. Gleichzeitig werden neue Formen ehrenamtlicher Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern begrüßt.

8. Umwelt und Natur

Die Bewahrung einer ökologisch vielfältigen Naturlandschaft ist Ziel der beiden Fraktionen. Diese sichert Lebensqualität.

Hierzu gehören für uns,

Ö Fortführung und Belebung der Agenda 21 – Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Förderung erneuerbarer Energien,
Ö die elektromagnetische Belastung der Mainhäuser Bevölkerung durch Nutzung aller rechtlichen und planerischen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten; dazu gehörten: vorbeugende Erstellung eines Mobilfunkversorgungskonzeptes (keine neuen Anlagen in Wohngebieten, in der Nähe von Schulen und Kindergärten), und die regelmäßige Überprüfung der Telekom-Aktivitäten an den Sendefunkstandorten A und B,
Ö Ausbau des bestehenden Radwegenetzes, Radweg Richtung Babenhausen und entlang der L 2310, das Teilstück „Hillerkreuzung“/“Schwalbennest“ mit Priorität,
Ö Umsetzung des Naturschutzzentrums auf dem ehemaligen HIM-Gelände durch den Kreis Offenbach, Ausgestaltung des NSG Bong’sche Seen im Rahmen des regionalen Planungskonzeptes,
Ö Gute Verkehrsinfrastruktur im Bereich ÖPNV.

9. Ortsgestaltung und Verkehrssicherheit

Zu den maßgeblichen Zielen dieser Kooperation gehört die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Besondere Brennpunkte und Gefahrzonen sind durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, in Zusammenarbeit mit den überörtlichen Ämtern, zu entschärfen.
Vorrangig sind hier der Kreuzungsbereich Babenhäuser Strasse und Mainflinger Strasse in Zellhausen, die Ortseinfahrt Babenhäuser Strasse in Zellhausen und die Brüder-Grimm-Strasse im Ortsteil Mainflingen zu sehen.



Auch im Bereich Ortsgestaltung gilt es, das Ortsbild zu verschönern. Öffentliche Plätze sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Beteiligung der Bürger ansehnlicher zu gestalten.
Die Bushaltstellen sind künftig behindertengerecht und ansehnlich auszustatten. Für das Schwalbennest sollte eine Anrufsammeltaxi-Haltestelle eingerichtet werden, die entsprechenden Verhandlungen sind mit der KVG Offenbach zu führen.

10. Verfahrensregeln – Zusammenarbeit in der Kooperation

SPD und UWG vereinbaren zur Erlangung dieser Ziele eine feste Zusammenarbeit in einer Kooperation. Diese Vereinbarung ist auf die Dauer der Legislaturperiode ausgerichtet. Abstimmungen mit wechselnden Mehrheiten sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Beide Partner haben ein Initiativrecht in der Gemeindevertretung. Die Anträge werden vor Einbringung dem Kooperationspartner vorgelegt und gemeinsam beraten.

Anstehende Projekte und Themen werden in regelmäßigen Sitzungen (2 Wochen vor einer Gemeindevertretersitzung) zwischen den Kooperationspartnern besprochen.
Hierzu wird ein Koordinierungsausschuss, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden und jeweils zwei weiteren Mitgliedern der beiden Kooperationspartner, gebildet. Die benannten Mitglieder können sich vertreten lassen. Die Vorlagen für den Gemeindevorstand werden von den Gemeindevorstandsmitgliedern der Kooperationspartner vor den jeweiligen Gemeindevorstandssitzungen vorbesprochen. Der Vertreter/die Vertreterin der UWG im Gemeindevorstand kann bei neuen, ad-hoc während einer Sitzung eingereichten Vorlagen verlangen, die Abstimmung auszusetzen und die Vorlage zu verweisen.

11. Personelles

Im Rahmen der konstituierenden Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sind ehrenamtliche Positionen zu besetzen.

Gemeindevertretung

Die Kooperationspartner sind sich einig darüber, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung von der SPD-Fraktion gestellt wird.

Der 1. stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung wird von der UWG gestellt.

Beide Kandidaten werden mit den Stimmen der Kooperationspartner gewählt.

Ausschüsse

1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss – hier hat die SPD das
Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden und die UWG für den stellvertretenden
Vorsitzenden.
2. Bau- und Umweltausschuss – hier hat die UWG das Vorschlagsrecht für den
Vorsitzenden und die SPD für den stellvertretenden Vorsitzenden.
3. Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales, Sport und Kultur - hier hat die SPD das
Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden und die UWG für den stellvertretenden
Vorsitzenden.


Gemeindevorstand

Die Kooperationspartner wählen die Mitglieder des Gemeindevorstandes mittels eines gemeinsamen Wahlvorschlages. Die Platzverteilung ist wie folgt vereinbart:

1. SPD
2. SPD
3. UWG
4. SPD.

Auf der Liste der Nachrücker (im Wahlvorschlag) werden weitere Vertreter beider Fraktionen berücksichtigt. Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes die Fraktion, die das ausscheidende Mitglied gestellt hat, auch dessen Nachfolger stellt

Vertreter in Beiräten, Kommissionen und Zweckverbänden

Hier verzichtet die UWG auf die Besetzung weiterer Positionen und verpflichtet sich die Wahlvorschläge der SPD mitzutragen.

Sofern die UWG im Laufe der Legislaturperiode dies wünscht, wird die Änderung der Eigenbetriebssatzung Campingplatz und Badeseen und des Gesellschaftervertrages Wohntreff GmbH, bezüglich der personellen Ausstattung der Gremien, angestrebt.

Mainhausen, den 20.04.2006


Für die SPD:
Kai Gerfelder
Norbert Hassenpflug

Für die UWG:
Manfred Stolz
Michael Stirnweiß