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Projekt Königsee: „Die Politik ist nicht am Zug!“

Angelegenheit von Erbengemeinschaft und Projektentwickler / „Es liegt kein Antrag vor“

Die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen sieht die entfachte Diskussion um eine mögliche Bebauung des Westufers am Königsee in Zellhausen in einer völlig falschen Stoßrichtung. Insbesondere die Spekulationen um die Rolle der Gemeinde und der politischen Gremien gehe in eine „völlig falsche Richtung“, teilen die Sozialdemokraten mit.

„Derzeit ist die Gemeindepolitik formal überhaupt nicht an dem Verfahren beteiligt. Der Gemeindevertretung liegt kein Antrag etwa auf Änderung des Flächennutzungsplans oder Schaffung von Baurecht mittels eines Bebauungsplans vor“, erläutert Roman Kirchner, Sprecher der SPD-Fraktion. „Vielmehr handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen der Erbengemeinschaft des Heinrich-August Simon und dem Projektentwickler ‚Whn-Architekten‘. Mittelbar beteiligt ist außerdem den Angelsportverein als Pächter des betreffenden Geländes.“ Die Gemeindevertretung sei lediglich im Rahmen der Präsentation einer ein-seitigen Projektskizze durch den Projektentwickler frühzeitig über dessen Pläne im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses informiert worden, um Spekulationen über Größe und Umfang des Vorhabens zu vermeiden. „Im Rahmen einer transparenten Amtsführung hat Bürgermeisterin Disser damit vorab die Gemeindevertretung in Kenntnis gesetzt, obwohl dies gar nicht notwendig ist. Im Übrigen haben die Whn-Architekten auf gleichem Wege auch Kontakt zum Angelsportverein gesucht“, so Kirchner, der auch als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses agiert, weiter.

Es gelte jetzt zunächst abzuwarten, ob überhaupt eine Antragstellung von Seiten des Projektentwicklers erfolge und welcher Inhalt eine solche Antragstellung habe. „Es gibt derzeit überhaupt noch Nichts zu entscheiden. Wir halten es auch für richtig, wichtig und dem Rechtsstaatsprinzip angemessen, dass ein Investor im Rahmen eines geordneten Verfahrens seine Interessen gegenüber Politik und Verwaltung vorbringen und entsprechende Anträge stellen kann. Sollte es überhaupt eine konkrete Antragstellung geben, wird man am Ende auf Basis einer bisher gänzlich fehlenden Entscheidungsgrundlage abwägen müssen. Dies geschieht dann öffentlich in der Gemeindevertretung. Und selbstverständlich werden dann auch alle anderen Interessen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gehört. Zunächst liegt der Ball aber ganz woanders, nämlich bei Whn-Architekten und der Erbengemeinschaft.“