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Rede zum UWG-Antrag „Schlussfolgerungen aus dem Akteneinsichtsausschuss zum Schwesternhaus“

Rede Kai Gerfelder zum UWG-Antrag „Schlussfolgerungen aus dem Akteneinsichtsausschuss zum Schwesternhaus“, Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen, 02. Februar 2016
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eigentlich angenommen, dass mit dem Abschlussbericht zum Akteneinsichtsausschuss durch den Vorsitzenden Holger Hitzel in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung ein Schlussstrich unter die steten Bemühungen der UWG gezogen wird, die Integrität von Ruth Disser und weiteren Sozialdemokraten mit unlauteren Behauptungen zum Schwesternhausverkauf in Frage zu stellen. Insbesondere deshalb, weil kein Vertreter der UWG es für nötig gehalten hat, während des Akteneinsichtsausschusses oder in der Dezembersitzung der Gemeindevertretung zu dem angegebenen Tagesordnungspunkt zu reden.

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Mit der Einladung zur heutigen Sitzung wurden wir eines Besseren belehrt. Anscheinend war die Wortlosigkeit des Gemeinderats Wissler im Dezember mehr ein taktisches Manöver, weil die Methode der Anwendung haltloser Behauptungen und infamer Unterstellungen wohl besser in Wahlkampfzeiten, statt in die Vorweihnachtszeit passt.

Wir müssen uns also heute erneut mit der Thematik auseinandersetzen und halten zu den aufgeführten Punkten fest:

1. ES GIBT KEINE FEHLENDEN AKTEN
In der Sitzung des Akteneinsichtsausschusses hat Bürgermeisterin Ruth Disser den Anwesenden Ausschussmitgliedern angeboten, das vermeintlich fehlende Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.06.2014 umgehend vorzulegen. Da die Korrespondenz mit der Kommunalaufsicht in separaten Ordnern abgelegt wird, ist dieses nicht im „Ordner Schwesternhaus“ ersichtlich gewesen. Die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses - auch Gemeinderat Wissler - haben von diesem Angebot KEINEN GEBRAUCH gemacht, da sie ohnehin bereits über das Schreiben verfügten. Da hat Gerald Wissler gerade bestätigt. Trotzdem wird aus diesem ausgeschlagenen Angebot ein Versäumnis der Bürgermeisterin konstruiert, das es so nicht gegeben hat.

2. ES GIBT KEINEN AKTENFÜHRUNGSRLASS DER LANDESREGIERUNG FÜR DIE KOMMUNEN
Die Antragsteller unterstellen, die Gemeinde halte sich bei der Aktenführung nicht an geltendes Recht. Sie verweisen auf den Aktenführungserlass der Hessischen Landesregierung. Dieser Erlass ist jedoch nur bindend für Landesbehörden und entwickelt keinerlei rechtlich Entfaltung für die Hessischen Kommunen. Er betrifft somit auch nicht die Aktenführung der Gemeinde Mainhausen.

3. DER GEMEINDEVORSTAND HAT SELBST KOSTENSCHÄTZUNGEN ZU DEN RENOVIERUNGSKOSTEN VORGENOMMEN
Da das Bauamt der Gemeinde mit entsprechend ausgebildete Fachleute eine Kostenschätzung zu den Renovierungskosten vorgenommen hat, ist kein Vermerk eines externen Büros enthalten. Daras zu folgern, es habe keine Kostenschätzung gegeben ist nicht kausal.

4. ES GIBT KEINEN ZINSVERLUST
Der Beschluss der Gemeindevertretung das Schwesternhaus zu verkaufen, war lediglich Auftakt für die Verkaufsverhandlungen des Gemeindevortandes mit dem künftigen Betreiber. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt selbstverständlich wie bei Privatgeschäften erst mit Unterzeichnung eines Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien. Zwischen Verkaufsbeschlussbeschluss und Vertragsunterzeichnung lag zwar ein Jahr, die Unterstellung eines etwaigen Zinsverlustes entbehrt jedoch jeglicher Grundlage.

5. BÜRGERMEISTERIN DISSER HAT FORTLAUFEND ÜBER DIE VERTRAGSVERHANDLUNGEN INFORMIERT
Die Behauptung Bürgermeisterin Disser habe nicht über den Verlauf der Verkaufsverhandlungen informiert, entspricht nicht der Wahrheit. Bürgermeisterin Disser hat mehrfach in den Sitzungen der Gemeindevertretung zum Sachverhalt ausführlich Stellung bezogen. Sie hat mehrfach darauf verwiesen, dass die geplante Nutzungsänderung für das Schwesternhaus zu Problemen bei der Genehmigung durch die Bauaufsicht geführt hat. Ebenso hat Ruth Disser ausgeführt, das Nachbarschaftsrechte berührt wurden und mit den Betroffenen zunächst eine Einigung erreicht werden musste. Dieser Punkt korreliert im Übrigen mit Punkt 4: Genau durch diese klärungsbedürftigen Fragen hat sich der Verkauf um ein Jahr verzögert.

Wir stellen deshalb erneut fest:

  1. Der Verkauf des Schwesternhauses Mainflingen ist ordnungsgemäß und rechtskonform abgewickelt worden. Es besteht kein Zweifel daran, dass Bürgermeisterin Ruth Disser oder irgendein weiterer Beteiligter sich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schwesternhauses fehlerhaft verhalten hat.

  2. Wir stellen weiterhin fest, dass der Akteneinsichtsausschuss nicht zu einem Ergebnis geführt hat, das die bereits von der Kommunalaufsicht -namentlich Landrat Oliver Quilling (CDU) - vertretene Rechtsauffassung widerlegt: „Ein Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung konnte nicht festgestellt werden.“
  1. Wir stellen in der politischen Würdigung des Vorganges fest, dass erneut ein plumper Versuch der UWG gescheitert ist, Ruth Disser und Vertreter der SPD mit unhaltbaren Unterstellungen und falschen Behauptungen in ein falsches Licht zu rücken.
  1. Wir stellen ferner fest, dass unter Würdigung der bereits erfolgten Prüfung des Vorganges „Verkauf des Schwesternhauses“ (siehe Punkt 2) durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach, die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses vollkommen entbehrlich gewesen ist. Die entstandenen Kosten für dessen Arbeit in Höhe von etwa 1.200 Euro an Steuermitteln, gehen politisch zu Lasten der „Saubermänner“ der UWG.

 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 -Es gilt das gesprochenen Wort-