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Stellungnahme des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kai Gerfelder zum Antrag auf Akteneinsicht der UWG-Mainhausen am

Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl die SPD-Fraktion die Auffassung vertritt, das der Antrag der UWG-Mainhausen auf Akteneinsicht zur Sitzordnung der Gemeindevertretung Mainhausen geltendem Recht widerspricht - hierauf werde ich sofort eingehen - möchten wir den vorliegenden Antrag dennoch auch politisch bewerten und mit einigen inhaltlichen Fehldarstellungen aufräumen.

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Zunächst zu Rechtmäßigkeit: Die Gemeindevertretung kann nach § 50 Abs. 2 S. 2 HGO zur Überwachung in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand Akteneinsicht durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern, wobei der Ausschuss zu bilden oder zu bestimmen ist, wenn ein Viertel der Gemeindevertretung oder eine Fraktion dies verlangt. Zwar ist die UWG eine Fraktion, es handelt sich hier aber nach § 58 Abs. 3 nicht um eine Angelegenheit des Gemeindevorstandes sondern um ein intern zu regelndes Verfahren der Gemeindevertretung. Damit scheidet die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses schon formal an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir empfehlen für die Zukunft eine einschlägige Studie der vorhandenen Gesetze. Hier hat die UWG ihren Antrag schlecht vorbereitet.

Dennoch wollen wir auch hinsichtlich der geschilderten Inhalte einige Worte verlieren. Die UWG-Fraktion erläutert in ihrer Begründung die Sitzordnung der Parlamente nach dem links-rechts Schema. Dieses resultiere aus der französischen Nationalversammlung und habe sich auch in deutschen Parlamenten weitgehend durchgesetzt. Es muss sich hier um einen Irrtum handeln. In der französischen Nationalversammlung saßen ursprünglich die Regierenden rechts, die Opposition auf der linken Seite. Das britische House of Commons führt diese Tradition heute noch fort. Dies ist in diesem Hause glücklicherweise nicht der Fall. Erst später erfolgte eine Einteilung des Spektrums von nationalen über konservative und liberale bis hin zu progressiv-sozialistischen Kräften auf der Linken. Ein Blick in andere Kommunalparlamente zeigt eine ähnliche Sitzordnung wie in Mainhausen. So sitzen die Freien Wähler im Kreistag des Kreises Offenbach ebenso am rechten Rand wie die Fraktion der Freien Wähler im Rathaus Römer. Dort übrigens direkt neben den Vertretern von NPD und Republikanern. Hier hat die UWG ihre Begründung schlecht vorbereitet.

Zudem muss von unserer Seite her festgestellt werden, dass ihre weitere Analyse gänzlich ins Leere geht. So finden wir nach dem Wegfall der FDP-Fraktion heute statt vier nur noch drei Fraktionen in der Gemeindevertretung. Warum unter Punkt eins der Fragestellungen noch von vier Fraktionen ausgegangen wird, ist uns unklar. Im Übrigen sitzt der Gemeindevertreter Steyh in der Mitte, wo auch in der vergangenen Legislatur das fraktionslose Mitglied Dievernich seinen Platz gefunden hat. Hier hat die UWG ihre Fragestellung schlecht vorbereitet.

Zu guter Letzt noch einige Ausführungen zum Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3. Wie wir unschwer erkennen können, wird den Mitgliedern der UWG ebenso wie allen anderen Gemeindevertretern ein Sitzplatz zugewiesen. Ebenso verfügt die UWG über zwei Tische. Zugegeben, der Weg der drei UWG-Vertreter zum Rednerpult ist etwas weiter als vom Platz der SPD. Dem hingegen haben die fünfzehn Sozialdemokraten auf der linken einen weiteren Weg zu Toilette – kurz gefasst herrscht hier sowas wie ausgleichende Gerechtigkeit.

Was hier als Scherz zum Schluss auf den ersten Blick vielleicht witzig erscheint, bekommt in Anbetracht der aktuellen Ereignisse in Nordafrika und der Bemühungen um eine Freiheitlich Demokratische Grundordnung in weiten Teilen dieser Welt jedoch mehr einen zynischen Tenor. Hier hat die UWG gezeigt welch Geistes Kind sie inzwischen ist.