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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan teilweise erfolgreich

SPD: Land Hessen reagiert auf Kritik und streicht einheitliche Dichtewerte im Ballungsraum
Als „sehr schönen Teilerfolg“ wertet die SPD-Fraktion Mainhausen die überarbeitete Fassung der 4. Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP), die sich seit einigen Tagen in einer erneuten Offenlage befindet. Laut SPD-Fraktionschef Kai Gerfelder sei eine zentrale Forderung der Gemeinde Mainhausen berücksichtigt worden: „Die völlig unangemessen Festlegung einheitlicher Dichtewerte für die Wohnbebauung in der Gebietskulisse des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist endlich vom Tisch!“

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Auf Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion hatte sich die Gemeindevertretung Mainhausen in Ihrer Sitzung am 23.06.2020 genau gegen diese Vorschrift ausgesprochen. Die Regelung der Landesregierung sah vor, die 75 Kommunen im Ballungsraum weiterhin ohne genauere Betrachtung ihrer Lage alle einheitlich zu bewerten. „In der Vorschrift blieb vollkommen unberücksichtigt, dass dem per Gesetz definierten Ballungsraum auch Städte und Gemeinden angehören, die sehr ländlich geprägt sind. Extremfälle sind Kommunen im Hintertaunus wie Weilrod - aber auch Mainhausen ist nicht Teil des hochverdichteten Raums im direkten Umfeld Frankfurts. Trotz dieser strukturellen Unterschiede wurden diese aber alle mit dem gleichen Basisdichtewert von 40 Wohneinheiten per Hektar versehen“, erläutert Kai Gerfelder.

Die Gemeinde Mainhausen hatte angemerkt, dass solche Vorgaben nicht im Einklang mit der bereits ansässigen Bevölkerung in weniger dicht besiedelten Gemeinden umsetzbar seien. Deshalb wirke sie - trotz anderer Zielsetzung - kontraproduktiv für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. „Die Wahrung dörflicher Strukturen sowie der Erhalt der typischen architektonischen Kulisse ist bei den genannten Dichtewerten genauso unmöglich, wie die Sicherung der heterogenen Beschaffenheit des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende

Die Kritik der Mainhäuser Politik richtete sich auch gegen einen weiteren Aspekt des LEP. So wird auch weiterhin für Kleinzentren wie den Ortsteil Mainflingen lediglich eine Grundversorgungsfunktion mit „Metzger, Bäcker und mobiler Verkaufsstelle“ definiert. Der Ortsteil Zellhausen hätte demnach keinerlei Funktion zur Grundversorgung. „Die Realität weicht erheblich von den getroffenen Vorgaben ab. Selbst zahlreiche Ortsteile ohne jegliche Grundversorgungsfunktion bewegen sich in einer Einwohnergrößenklasse von rund 5.000 Einwohnern und verfügen zur wohnortnahen Versorgung über Vollsortimenter und teilweise über Discounter. Eine zukünftige, wohnortnahe Grundversorgung insbesondere in diesen Bereichen ist schon wegen des klimarelevanten Verkehrsaufkommens für An- und Abfahrt unerlässlich. Wir werden unsere Forderung auf eine Neuregelung aufrechterhalten. In den kommenden Tagen werden wir eine entsprechende Vorlage erarbeiten und bieten erneut an, diese interfraktionell in der Gemeindevertretung zu beschließen“, so Kai Gerfelder.